Nutztierpraxis Celsius AG

Tierarzneimittel

Die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln unterliegt einer strengen Gesetzgebung.

Tierärzte sind zum Führen einer Apotheke berechtigt, um die von Ihnen behandelten Tiere mit Medikamenten versorgen zu können (Selbstdispensation). Nach einer Behandlung von Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, muss die Behandlung beim Landwirt dokumentiert werden.

Die Abgabe von Tierarzneimitteln an Landwirte ist an einen Betreuungsvertrag gemäss TAM-Verordnung gebunden. Im Rahmen dieses Vertrages muss zweimal jährlich ein Betriebsbesuch durchgeführt und protokolliert werden.

Die Abgabebelege für Tierarzneimittel sowie die Protokolle der Betriebsbesuche müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden.

Die Dokumentationspflichten bei der Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln werden durch unser Computerprogramm deutlich erleichtert und allen rechtlichen Anforderungen wird entsprochen.